Die Gebühren für tierärztliche Leistungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dabei handelt es sich um eine Verordnung des Bundes, die für alle Tierärzte rechtlich bindend ist. Eine Unterschreitung laut §4 der GOT ist grundsätzlich nicht zulässsig. Daher ist auch unsere Praxis gehalten, die Gebühren entsprechend der GOT-Änderung vom 22.11.2022 einzuhalten. Während der Sprechzeiten rechnen wir im einfachen Satz ab.
Im Notdienst sind wir verpflichtet, die Notdienstpauschale in Höhe von 59,50 Euro brutto zu erheben und die Leistungen im mindestens doppelten Satz abzurechnen. Um Missverständnisse zu vermeiden, besprechen wir gern im Vorfeld der Behandlung mit Ihnen die zu erwartenden Kosten. Die Begleichung der entstandenen Kosten erfolgt unmittelbar nach der Behandlung und ist in Bar oder per EC- Karte möglich.